Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26
Jedes schulpflichtig werdende Kind erhält voraussichtlich im Juli vor der Schulanmeldung einen Informationsbrief von der Stadt Leipzig, Amt für Schule. Der Informationsbrief benennt die für die Wohnanschrift und das Schuljahr zuständige Grundschule, an der das Kind, persönlich, durch die Sorgeberechtigten, angemeldet werden muss. Er beinhaltet außerdem
weitere Informationen zum Thema der Schulanmeldung (siehe auch www.leipzig.de/schulanfaenger).
Mit welchem Alter muss mein Kind an der Grundschule angemeldet werden?
Alle Kinder, die bis zum 30.06.2025 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2019), sind in der für die Wohnanschrift zuständigen Grundschule, durch die Sorgeberechtigten, anzumelden. Kinder, die vom 01.07.2025 bis zum 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Mit der Schulanmeldung werden diese Kinder (sogenannte „Kann-Kinder“) schulpflichtig. Einen Informationsbrief erhalten „Kann-Kinder“ nicht.
Eltern, deren Kinder ab dem 01.10.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können bis zum 28.02.2025 einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen.
Termine für die Schulanmeldung
Folgende Termine stehen für die Anmeldung Ihres Kindes an der für die Wohnanschrift zuständigen Grundschule zur Verfügung:
Dienstag, der 20.08.2024 von 8:00 bis 11:30 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag, der 22.08.2024 von 8:00 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:
- die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes (bitte in Kopie),
- Impfnachweis des Kindes für die Masernschutzprüfung,
- Informationsbrief zur Schulanmeldung vom Amt für Schule,
- das ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular,
- Ausweise der Sorgeberechtigten,
- Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht in Kopie (Sorgerechtserklärung oder Eheurkunde der leiblichen Eltern (zusätzlich zur Eheurkunde benötigen Sie eine Vaterschaftsanerkennung, wenn auf der Geburtsurkunde des Kindes der leibliche Vater nicht ersichtlich ist)),
- Nachweis über das alleinige Sorgerecht in Kopie (schriftliche Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister oder gerichtliche Entscheidung),
- Sofern nur ein Sorgeberechtigter die Schulanmeldung vornehmen kann, bringen Sie bitte eine formlose Vollmacht und Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten mit.
Rückstellung
Kinder, die für das Schuljahr 2024/25 durch die Schulleitung zurückgestellt wurden, sind erneut an der zuständigen Grundschule anzumelden.