Tranzparenzhinweis

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Tranzparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBI. S 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistatt Sachsen verfügbaren Informationen, Soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind tranzparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmittel finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.